Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Dieser wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens für ungültig erklären lassen. Mit dem sogenannten Vollstreckungstitel können rund 1600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV jeweils 3000 Euro verlangen.
Prozesse:Niederlage für TÜV in Verfahren um Brustimplantate-Skandal
Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Dieser wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens für ungültig erklären lassen. Mit dem sogenannten Vollstreckungstitel können rund 1600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV jeweils 3000 Euro verlangen.
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