Neustadt an der Weinstraße:Verwaltungsgericht weist Klage von Kaiserslautern ab

Neustadt (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit um die Kreisumlage hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Klage des Landkreises Kaiserslautern abgewiesen. Die hoch verschuldete Kommune hatte sich juristisch gegen die Forderung des Landes gewehrt, von den Gemeinden zum Schuldenabbau mehr Geld einzutreiben. Die Richter stellten sich nicht auf die Seite des Landkreises, wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier am Freitag mitteilte.

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Neustadt (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit um die Kreisumlage hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Klage des Landkreises Kaiserslautern abgewiesen. Die hoch verschuldete Kommune hatte sich juristisch gegen die Forderung des Landes gewehrt, von den Gemeinden zum Schuldenabbau mehr Geld einzutreiben. Die Richter stellten sich nicht auf die Seite des Landkreises, wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier am Freitag mitteilte.

Die Kreisumlage diene als Ausgleich für die Aufgaben, die der Landkreis überörtlich wahrnehme - etwa in Teilen der Jugend- und Sozialhilfe sowie in der Schulträgerschaft. „Dies kommt allen zugute, ohne dass alle Gemeinden entsprechende Strukturen vorhalten und finanzieren müssen“, sagte eine ADD-Sprecherin. Kaiserslautern kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Kommunalaufsicht hatte vor zwei Jahren erstmals bei einem Landkreis die sogenannte Kreisumlage hochgesetzt. Dieses Geld müssen die Verbandsgemeinden zahlen, um den Finanzbedarf der Kreise zu decken. Sie erheben keine Grund- oder Gewerbesteuer. Die ADD verlangte damals vom Kreis Kaiserslautern, mehr für den Schuldenabbau zu tun. Weil ihr die Anstrengungen dafür im Haushalt nicht reichten, erhöhte sie den Satz für die Umlage an die Gemeinden. Der Kreis sah das als Eingriff in die Selbstverwaltung und verwies darauf, dass die Umlage die unterfinanzierten Gemeinden unverhältnismäßig belaste.

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