Neuhof:Angeklagte streiten Schuld an tödlichem Bahnsteig-Unfall ab

Lesezeit: 2 min

Fulda (dpa/lhe) - Erstmals haben die Angeklagten im Prozess um den tödlichen Glatteis-Unfall einer Schülerin in Osthessen das Wort ergriffen. Drei von vier äußerten sich am Freitag am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Fulda zu den Vorwürfen. Doch jeder von ihnen stritt ab, Mitschuld an dem Unglück zu tragen. Die Aussage eines vierten Angeklagten wird bei der Fortsetzung der Verhandlung am 10. September erwartet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Fulda (dpa/lhe) - Erstmals haben die Angeklagten im Prozess um den tödlichen Glatteis-Unfall einer Schülerin in Osthessen das Wort ergriffen. Drei von vier äußerten sich am Freitag am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Fulda zu den Vorwürfen. Doch jeder von ihnen stritt ab, Mitschuld an dem Unglück zu tragen. Die Aussage eines vierten Angeklagten wird bei der Fortsetzung der Verhandlung am 10. September erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft den zwischen 41 und 67 Jahre alten Angeklagten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. In ihrer jeweiligen Funktion bei der Deutschen Bahn und einer Gebäudemanagement-Firma sollen sie es versäumt haben, dass der winterlich glatte Bahnsteig in Neuhof (Kreis Fulda) ausreichend von Schnee und Eis geräumt und gestreut wurde. Am Morgen des 4. Februar 2010 war die Schülerin ausgerutscht. Die 16-Jährige stürzte ins Gleisbett und wurde von einem einfahrenden Zug erfasst und getötet.

Die Mutter des getöteten Mädchens, die als Nebenklägerin auftritt, zeigte sich schwer enttäuscht darüber, dass jeder der Angeklagten die Verantwortung für das Unglück weiterzuschieben versuche: „Ich höre immer nur: Ich war nicht zuständig.“

Den Anfang machte am Freitag der Winterdienst-Koordinator. „Mit Anweisungen vor Ort habe ich nichts zu tun gehabt“, sagte der 67-Jährige. Er habe keinen Einfluss darauf gehabt, wie und mit wie viel Personal vor Ort die Aufgabe erledigt werde. Auch auf die vorausgegangene Auswahl der Firmen haben er keinen entscheidenden Einfluss gehabt. Aber auch er beobachtete, dass die für Neuhof zuständige Firma unzuverlässig gewesen und wiederholt abgemahnt worden sei. Die Firma vor Ort müsse selbst erkennen, wann sie tätig werden müsse.

Der damalige Fahrdienstleiter sagte, er trage keine Verantwortung am Unglück. „Die Überwachung des Winterdienstes war nicht meine Aufgabe“, betonte der 41-Jährige, der für die Abwicklung des Zugverkehrs am Bahnhof zuständig war. Aber auch er sagte, ihm seien immer wieder Mängel am Winterdienst aufgefallen.

Der in der Hierarchie noch höher als der Winterdienst-Koordinator stehende Ex-Leiter des Bahnhofsmanagements in Kassel sagte: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Der Winterdienst habe nicht in seinem Zuständigkeitsbereich gelegen. Er sei für die Verkehrssicherungspflicht nicht verantwortlich gewesen, sagte der 58-Jährige. Für den Bahnhof Neuhof habe ein Bahnhofsmanager in Fulda die direkte Verantwortung getragen. Der wiederum ist aber nicht angeklagt. Der 58-Jährige sagte, er habe sich in der fraglichen Zeit über sein Aufgabengebiet hinaus um den Winterdienst am Bahnhof gekümmert, als er mitgeteilt bekam, dass dieser nicht funktioniere.

Am nächsten Prozesstag (10. September, 9.30 Uhr) wird die Aussage des Chefs der beauftragten Winterdienst-Firma erwartet. Am Freitag wollte er sich zu den Vorwürfen noch nicht äußern. Der 46-Jährige war laut Anklage als Geschäftsführer der Firma auf Grundlage eines Werkvertrags für den Winterdienst am Bahnhof zuständig. Er soll laut Staatsanwaltschaft die Leistung aber am Unglückstag eingestellt haben. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: