Neubrandenburg:Prozess um Einbruch: Verteidiger will Bewährungsstrafe

Neubrandenburg/Berlin (dpa/mv) - Im Prozess um einen Einbruch mit einem Toten in Neubrandenburg hat die Staatsanwaltschaft ihre Strafforderung für die Angeklagten noch erhöht. Sie hätten zusammen mit dem später erschossenen Einbrecher den Polizisten angegriffen und zu fliehen versucht, sagte Staatsanwalt Ralf Röder am Montag am Landgericht Neubrandenburg. Deshalb sollten die 40 und 27 Jahre alten Männer wegen der Attacke und gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter - drei Monate mehr als bisher gefordert. Die türkischstämmigen Männer aus Berlin hatten den Einbruch als Trio in ein Döner-Bistro in der Neubrandenburger Oststadt vom 1. März vor Gericht gestanden.

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Neubrandenburg/Berlin (dpa/mv) - Im Prozess um einen Einbruch mit einem Toten in Neubrandenburg hat die Staatsanwaltschaft ihre Strafforderung für die Angeklagten noch erhöht. Sie hätten zusammen mit dem später erschossenen Einbrecher den Polizisten angegriffen und zu fliehen versucht, sagte Staatsanwalt Ralf Röder am Montag am Landgericht Neubrandenburg. Deshalb sollten die 40 und 27 Jahre alten Männer wegen der Attacke und gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter - drei Monate mehr als bisher gefordert. Die türkischstämmigen Männer aus Berlin hatten den Einbruch als Trio in ein Döner-Bistro in der Neubrandenburger Oststadt vom 1. März vor Gericht gestanden.

Der Verteidiger des 27-Jährigen forderte am Montag dagegen eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Das sei ein einfacher Einbruch gewesen, bei dem der Polizist nicht hätte schießen müssen. Die Täter hätten in dem Döner-Bistro im Keller „Geld stehlen wollen, das offenbar niemand vermisste.“ Als die Einbrecher im Haus gestellt wurden, hatte der Komplize den Beamten mit Pfefferspray attackiert, um zu fliehen und war getötet worden.

Die Einbrecher waren mit 35 000 Euro gestellt worden, die sie im Keller aus einem Spielautomaten hatten. Der Verteidiger vermutete, dass es sich um „Schwarzgeld“ handelte. Der Komplize, ein Neffe des 40-Jährigen, habe die Nerven verloren. Der Anwalt forderte eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Prozess wird am 30. Oktober fortgesetzt und soll dann auch enden. Anfangs wird das Plädoyer des zweiten Wahlverteidigers für den 40-Jährigen erwartet, der den Einbruch geplant hatte.

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