Neubrandenburg:Gericht setzt Zahlungsfrist für Bauernhaus

Neubrandenburg (dpa/mv) - Die Frau des früheren Bundesverkehrsministers Günther Krause muss im Streit um ein Bauernhaus 459 000 Euro als Kaufpreis bezahlen, oder die Familie muss das Haus räumen. Das hat am Dienstag das Landgericht Neubrandenburg festgelegt. Zuvor einigten sich zwei Anwälte der Frau des Ex-Ministers, die als Käuferin des Hauses in Knüppeldamm (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) aufgetreten war, und die Ex-Eigentümer als Kläger auf einen entsprechenden Vergleich. Der Kaufpreis soll bis 27. März 2018 gezahlt sein, sonst müssten die Krauses innerhalb von zwei Wochen das 300-Quadratmeter-Haus räumen.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Die Frau des früheren Bundesverkehrsministers Günther Krause muss im Streit um ein Bauernhaus 459 000 Euro als Kaufpreis bezahlen, oder die Familie muss das Haus räumen. Das hat am Dienstag das Landgericht Neubrandenburg festgelegt. Zuvor einigten sich zwei Anwälte der Frau des Ex-Ministers, die als Käuferin des Hauses in Knüppeldamm (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) aufgetreten war, und die Ex-Eigentümer als Kläger auf einen entsprechenden Vergleich. Der Kaufpreis soll bis 27. März 2018 gezahlt sein, sonst müssten die Krauses innerhalb von zwei Wochen das 300-Quadratmeter-Haus räumen.

Die Kläger hatten nach eigenen Angaben ihren Familienbesitz vor gut einem Jahr an Krauses Frau verkauft. Trotz mehrfacher anderslautender Beteuerungen habe man kein Geld bekommen. „Wir rechnen auch jetzt nicht damit, dass wirklich Geld fließt“, sagte der Anwalt der Kläger. Krause hatte als DDR-Verhandlungsführer den Einigungsvertrag mit ausgehandelt.

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