Münster:Horrorunfall mit Toten: Angeklagter akzeptiert Gefängnis

Münster (dpa/lnw) - Nach einem Horrorunfall mit drei Toten im Münsterland hat der Fahrer eines Futtermitteltransporters seine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe am Mittwoch doch noch akzeptiert. Der 25-Jährige war mit seinem Fahrzeug am 7. September 2016 auf der Bundesstraße 54 ins Schlingern geraten und in den Gegenverkehr gekippt. Mehrere Autofahrer waren auf den Anhänger geprallt. In einem ersten Prozess war der Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er am Landgericht Münster zunächst Berufung eingelegt, die er nun zurückgenommen hat. Damit wolle er dokumentieren, dass er die volle Verantwortung übernehme, hieß es im Prozess.

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Münster (dpa/lnw) - Nach einem Horrorunfall mit drei Toten im Münsterland hat der Fahrer eines Futtermitteltransporters seine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe am Mittwoch doch noch akzeptiert. Der 25-Jährige war mit seinem Fahrzeug am 7. September 2016 auf der Bundesstraße 54 ins Schlingern geraten und in den Gegenverkehr gekippt. Mehrere Autofahrer waren auf den Anhänger geprallt. In einem ersten Prozess war der Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er am Landgericht Münster zunächst Berufung eingelegt, die er nun zurückgenommen hat. Damit wolle er dokumentieren, dass er die volle Verantwortung übernehme, hieß es im Prozess.

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