Mülheim an der Ruhr:Hündin in Ruhr geworfen: Mann legt Berufung gegen Urteil ein

Im Fall einer in die Ruhr geworfenen Hündin hat der vom Amtsgericht Mülheim zu einer Haftstrafe verurteilte 58-Jährige Berufung eingelegt. Das erklärte...

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Mülheim/Ruhr (dpa/lnw) - Im Fall einer in die Ruhr geworfenen Hündin hat der vom Amtsgericht Mülheim zu einer Haftstrafe verurteilte 58-Jährige Berufung eingelegt. Das erklärte Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun am Freitag. Berufungsinstanz sei das Landgericht Duisburg. Zuvor hatte die „WAZ“ berichtet.

Der 58-Jährige soll die Hündin Ende vergangenen Jahres in Mülheim in die Ruhr geworfen und damit getötet haben. Das Amtsgericht hatte ihn vergangene Woche wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Passanten hatten noch versucht, die Hündin zu retten. Das Tier konnte aber nur noch tot geborgen werden. Die Freiheitsstrafe war wegen zahlreicher Vorstrafen ohne Bewährung verhängt worden.

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