Mönchengladbach:Urteil gegen früheren Borussia-Vorsänger rechtskräftig

Mönchengladbach (dpa/lnw) - Nach einem folgenschweren Tritt gegen den Kopf eines Fans ist das Urteil gegen den ehemaligen Vorsänger einer Ultra-Gruppierung von Borussia Mönchengladbach bestätigt worden. Das Landgericht Mönchengladbach teilte nach einer Revision am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit. Der Mann war im vergangenen Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Nach einem folgenschweren Tritt gegen den Kopf eines Fans ist das Urteil gegen den ehemaligen Vorsänger einer Ultra-Gruppierung von Borussia Mönchengladbach bestätigt worden. Das Landgericht Mönchengladbach teilte nach einer Revision am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit. Der Mann war im vergangenen Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Demnach hatte der bei der Verurteilung 30-jährige Täter das Opfer bei einem Streit um verschüttetes Bier geschubst und getreten. Es war bei der Auseinandersetzung auf dem Stadiongelände mit dem Kopf ungebremst auf dem Pflaster aufgeschlagen und lag anschließend mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus.

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