Prozesse:Mieter dürfen laut Urteil im Stehen pinkeln

Düsseldorf (dpa) - Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Das gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Dennoch hat der Vermieter dem Urteil zufolge kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten.

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Düsseldorf (dpa) - Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Das gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Dennoch hat der Vermieter dem Urteil zufolge kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten.

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