Mannheim:Studium: Richter entscheiden über Recht auf Fehlstunden

Mannheim (dpa/lsw) - Zu der Frage, wie oft ein Student an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen muss, wird für heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim erwartet. Nach Angaben eines Sprechers wehrt sich ein Student der Universität Mannheim gegen eine Bestimmung der Prüfungsordnung, wonach die Universität die Anwesenheitspflicht von Studenten festlegen kann.

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Mannheim (dpa/lsw) - Zu der Frage, wie oft ein Student an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen muss, wird für heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim erwartet. Nach Angaben eines Sprechers wehrt sich ein Student der Universität Mannheim gegen eine Bestimmung der Prüfungsordnung, wonach die Universität die Anwesenheitspflicht von Studenten festlegen kann.

Im Fall des Studenten der Politikwissenschaft ist hundertprozentige Anwesenheitspflicht vorgegeben. Demnach dürfte er überhaupt nicht bei Vorlesungen und Seminaren fehlen. Aus Sicht des Studenten wird durch die Regelung das Grundrecht der Berufs- und Wissenschaftsfreiheit verletzt. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Mannheim hat sich mit dem Studenten solidarisiert. Demnach hätten Dozenten teilweise schon bei „einmaligem unentschuldigtem Fehlen mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs gedroht“.

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