Mannheim:Prozess um brutale Attacke in S-Bahn: Haftstrafen gefordert

Mannheim (dpa/lsw) - Im Prozess um eine brutale Attacke auf einen 28-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft für die sechs Angeklagten Jugendstrafen von knapp drei bis zu achteinhalb Jahren gefordert. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Mannheim am Mittwoch. Den Männern im Alter zwischen 17 bis 19 Jahren wird vorgeworfen, ihr Opfer am 11. März 2017 in einer S-Bahn in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zusammengeschlagen zu haben. Das Urteil soll nächste Woche verkündet werden (Az.: 7 KLs 700 Js 8965/17).

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Mannheim (dpa/lsw) - Im Prozess um eine brutale Attacke auf einen 28-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft für die sechs Angeklagten Jugendstrafen von knapp drei bis zu achteinhalb Jahren gefordert. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Mannheim am Mittwoch. Den Männern im Alter zwischen 17 bis 19 Jahren wird vorgeworfen, ihr Opfer am 11. März 2017 in einer S-Bahn in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zusammengeschlagen zu haben. Das Urteil soll nächste Woche verkündet werden (Az.: 7 KLs 700 Js 8965/17).

Staatsanwalt Frank Höhn sah im Plädoyer bei einem der Angeklagten die Voraussetzungen für versuchten Totschlag gegeben, da dieser gegen den Kopf des Mannes getreten habe. Vier der Angeklagten sollen zudem einen Jugendlichen in einer S-Bahn bestohlen haben. Alle Angeklagten seien an beiden Taten irgendwie beteiligt gewesen, sagte Höhn.

Die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafen für drei Angeklagte. Darüber hinaus sollten zwei für nicht mehr als zwei Jahre und ein Angeklagter für nicht mehr als drei Jahre ins Gefängnis.

Das damals 28 Jahre alte Opfer hatte einer Frau geholfen, die in der S-Bahn von einem der Jugendlichen belästigt worden war. Daraufhin war es von der Gruppe angegriffen worden. Der Mann erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch, zwei Rippenbrüche sowie zahlreiche Prellungen.

Tat und Prozess hatten in der Rhein-Neckar-Region für große öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. An einigen Verhandlungstagen war Polizei im Saal anwesend, um mögliche Ausschreitungen von Unterstützern der Angeklagten im Zuschauerbereich zu unterbinden.

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