Mainz:Geldstrafe für selbst ernannten „Kriminalbestatter“

Mainz (dpa/lrs) - Ein selbst ernannter "Kriminalbestatter", der widerrechtlich mit Blaulicht im Auto eine Leiche abgeholt hat, ist vom Landgericht Mainz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 48-Jährige muss wegen Amtsanmaßung 2700 Euro zahlen, entschieden die Richter am Dienstag. Außerdem darf er drei Monate lang keinen neuen Führerschein erwerben. Damit verringerte sich die Strafe des Amtsgerichts Alzey vom Mai vergangenen Jahres etwas. Dieses hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 3150 Euro und einer sechsmonatigen Führerschein-Sperre verdonnert - sowohl der Mann als auch die Staatsanwaltschaft hatten daraufhin Berufung eingelegt.

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Mainz (dpa/lrs) - Ein selbst ernannter „Kriminalbestatter“, der widerrechtlich mit Blaulicht im Auto eine Leiche abgeholt hat, ist vom Landgericht Mainz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 48-Jährige muss wegen Amtsanmaßung 2700 Euro zahlen, entschieden die Richter am Dienstag. Außerdem darf er drei Monate lang keinen neuen Führerschein erwerben. Damit verringerte sich die Strafe des Amtsgerichts Alzey vom Mai vergangenen Jahres etwas. Dieses hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 3150 Euro und einer sechsmonatigen Führerschein-Sperre verdonnert - sowohl der Mann als auch die Staatsanwaltschaft hatten daraufhin Berufung eingelegt.

Der Angeklagte war im September 2017 mit einem Pkw in hohem Tempo samt Blaulicht über die Autobahn nach Alzey gerast, um dort im Auftrag der Polizei eine Leiche abzuholen. Dabei fiel er einer Zivilstreife auf, die ihn stoppte. Der Streife stellte er sich als „Kriminalbestatter“ vor, der nunmal wegen eines Todesfalls schnell unterwegs sein müsse. Seinen Angaben zufolge gab es Fristen, wonach er binnen 45 Minuten nach Auftragsvergabe durch die Polizei bei dem Toten sein müsse - daher die Eile. Dass das Fahren mit Blaulicht eine Straftat ist, will er nicht gewusst haben. Das nun vom Landgericht gefällte Urteil ist rechtskräftig.

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