Mainz:Anzeigenbetrugs-Urteil: Mehr als 250 000 Euro Schaden

Mainz (dpa/lrs) - Wegen Anzeigenbetrugs mit einem Gesamtschaden von rund 270 000 Euro sind vier Angeklagte in Mainz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sprach drei Männer und eine Frau aus dem Raum Alzey am Freitag des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs schuldig. Sie hatten zugegeben, zwischen April 2005 und Februar 2006 in insgesamt 166 Fällen Gewerbetreibenden Unterschriften abgerungen zu haben, angeblich um alte Anzeigenverträge zu kündigen oder zu bestätigen. Tatsächlich handelte es sich um Neuaufträge für einen Werbeauftrag, den die Firma der Angeklagten nie erfüllt hat.

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Mainz (dpa/lrs) - Wegen Anzeigenbetrugs mit einem Gesamtschaden von rund 270 000 Euro sind vier Angeklagte in Mainz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sprach drei Männer und eine Frau aus dem Raum Alzey am Freitag des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs schuldig. Sie hatten zugegeben, zwischen April 2005 und Februar 2006 in insgesamt 166 Fällen Gewerbetreibenden Unterschriften abgerungen zu haben, angeblich um alte Anzeigenverträge zu kündigen oder zu bestätigen. Tatsächlich handelte es sich um Neuaufträge für einen Werbeauftrag, den die Firma der Angeklagten nie erfüllt hat.

Sie erhielten Strafen von 4, 6, 15 und 24 Monaten. Der Betrug nach der sogenannten „Kölner Masche“ habe zur Tatzeit laut dem Vorsitzenden Richter „seuchenartig um sich gegriffen“. Die Justiz sei deshalb hoffnungslos überlastet gewesen. Laut Staatsanwalt sei es nicht das Verschulden der Angeklagten, dass das Verfahren erst jetzt abgeschlossen werden konnte. Staatsanwalt und Verteidiger hatten ebenfalls für Bewährungsstrafen mit Geldauflagen plädiert.

Ein heute 49-Jähriger hatte gemeinsam mit einem inzwischen untergetauchten Bekannten eine Schein-Agentur in Gau-Odernheim (Landkreis Alzey-Worms) eröffnet. Ein 39-Jähriger fungierte als rechte Hand und wies die beiden Telefonwerber in ihre Arbeit ein, eine Frau und einen Mann. Vor allem „akute Geldsorgen“ nannten die vier Angeklagten als Motiv. Der Hauptangeklagte war damals gerade erst mit einer gleich arbeitenden Firma aufgeflogen - und gründete sofort wieder eine neue „Werbeagentur“.

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