Lübeck:Prozess um erschlagenen Rentner: Mann muss in Psychiatrie

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Lübeck (dpa/lno) - Der Mann, der Weihnachten 2017 in Lübeck einen Rentner auf offener Straße erschlagen haben soll, kommt in die Psychiatrie. Das Lübecker Landgericht sprach den 44-Jährigen am Dienstag vom Vorwurf des Totschlags frei und wies ihn auf unbestimmte Zeit in eine Fachklinik ein. "Man kann das Geschehen nur als tragisch bezeichnen", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

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Lübeck (dpa/lno) - Der Mann, der Weihnachten 2017 in Lübeck einen Rentner auf offener Straße erschlagen haben soll, kommt in die Psychiatrie. Das Lübecker Landgericht sprach den 44-Jährigen am Dienstag vom Vorwurf des Totschlags frei und wies ihn auf unbestimmte Zeit in eine Fachklinik ein. „Man kann das Geschehen nur als tragisch bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Der 44-Jährige, der schon einmal 15 Jahre wegen Totschlags im Gefängnis saß, habe sein 78 Jahre altes Opfer unter dem Eindruck eines schweren psychotischen Erlebens mit einem Ast erschlagen, sagte der Richter. Der Rentner war dem Angeklagten zufällig begegnet, als er wie jeden Morgen mit seinem Fahrrad unterwegs war.

„Der Angeklagte wollte sein Opfer töten, daran besteht kein Zweifel. Doch nach dem Ergebnis des forensisch-psychiatrischen Gutachtens ist der Angeklagte psychisch krank und kann für sein Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden“, sagte der Richter.

Die psychiatrische Sachverständige Christine Heisterkamp hatte in ihrem Gutachten ausgesagt, der Angeklagte leide seit Ende 2016 unter einer paranoiden Schizophrenie. Er habe ihr ein Wahnsystem aus Weltuntergangs-Szenarien, Halluzinationen und Wahnvorstellungen geschildert, die man sich nicht einfach ausdenken könne, hatte Heisterkamp im Prozess ausgesagt.

Zu dem Krankheitsbild passten nach Auffassung des Gerichts auch die Aussagen verschiedener Zeugen, die das auffällige Verhalten des Angeklagten geschildert hatte. So trug er Damenunterwäsche unter seiner Straßenkleidung, hauste in einer völlig verwahrlosten Gartenlaube und sprach mit Steinen.

Der Angeklagte, der bereits in der vergangenen Woche aus dem Gefängnis in eine psychiatrische Klinik verlegt worden war, hatte erst am vorletzten Verhandlungstag sein Schweigen gebrochen. Er hatte die Familie des Opfers um Verzeihung gebeten. „Wenn ich die Tat wirklich begangen habe, gehöre ich weggesperrt“, hatte er in seinem Schlusswort gesagt.

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung, die übereinstimmend eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert hatten.

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