Lübeck:Mutter getötet und Oma verletzt: BGH hebt Freispruch auf

Lübeck (dpa/lno) - Der Prozess um ein blutiges Familiendrama in Lübeck muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben, das den drogenabhängigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen hatte. Das bestätigte der Nebenklägervertreter Frank-Eckhard Brand am Freitag. Der damals 30 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2017 seine Mutter im Streit mit einer Geflügelschere erstochen und seine Großmutter schwer verletzt. Zuvor hatten die "Lübecker Nachrichten" über die Aufhebung des Urteils berichtet.

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Lübeck (dpa/lno) - Der Prozess um ein blutiges Familiendrama in Lübeck muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben, das den drogenabhängigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen hatte. Das bestätigte der Nebenklägervertreter Frank-Eckhard Brand am Freitag. Der damals 30 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2017 seine Mutter im Streit mit einer Geflügelschere erstochen und seine Großmutter schwer verletzt. Zuvor hatten die „Lübecker Nachrichten“ über die Aufhebung des Urteils berichtet.

Die Nebenklage hatte ebenso wie die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision beantragt. Ihrer Ansicht nach habe das Gericht das psychiatrische Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt, sagte Brand am Freitag. Das Gericht war bei seinem Urteil dagegen von einem durch das Zusammenspiel von Drogen und Medikamenten verursachten Rauschzustand ausgegangen, der nach Aussagen eines Toxikologen zu einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten geführt habe.

Ein Termin für eine erneute Hauptverhandlung steht nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht fest.

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