Ludwigsburg:Wer bekommt Lara? Verhandlung zu Ditzinger Entführungsfall

Stuttgart (dpa/lsw) - Rund drei Jahre nach der Entführung der kleinen Lara aus Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) nach Polen ist der Fall am Dienstag vor Gericht in eine neue Runde gegangen. Am Amtsgericht Ludwigsburg ging es unter Ausschluss der Öffentlichkeit um die Frage, ob die Achtjährige ihrem Vater zurückgegeben werden muss. Der Vater Thomas Karzelek kämpfte bei dem Termin erneut darum, das Kind zurückzubekommen. Die Mutter und das Mädchen waren nicht aus Polen angereist, wie ein Sprecher sagte. Sie waren aber geladen. Der Sprecher betonte: "Die Abwesenheit behindert die Entscheidung nicht."

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/lsw) - Rund drei Jahre nach der Entführung der kleinen Lara aus Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) nach Polen ist der Fall am Dienstag vor Gericht in eine neue Runde gegangen. Am Amtsgericht Ludwigsburg ging es unter Ausschluss der Öffentlichkeit um die Frage, ob die Achtjährige ihrem Vater zurückgegeben werden muss. Der Vater Thomas Karzelek kämpfte bei dem Termin erneut darum, das Kind zurückzubekommen. Die Mutter und das Mädchen waren nicht aus Polen angereist, wie ein Sprecher sagte. Sie waren aber geladen. Der Sprecher betonte: „Die Abwesenheit behindert die Entscheidung nicht.“

Der zuständige Richter wird die Ergebnisse der Verhandlung demnach nun prüfen und den Beteiligten seine Entscheidung schriftlich mitteilen. Wann das der Fall ist, war aber offen. Eine Frist gibt es nach Angaben des Sprechers nicht. Zudem muss das Gericht über einen Antrag eines Gerichts im polnischen Stettin entscheiden, den Fall nach Polen zu holen.

Lara wurde 2014 entführt - wohl von ihrer Mutter. Erst Ende April wurde sie in Legnica in der Wohnung der Großmutter von der Polizei gefunden. Polnische Richter hatten im Sommer beschlossen, dass Lara zunächst bei der Mutter bleiben soll. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass das Mädchen Angst vor dem Vater habe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: