Prozesse:Lehrerinnen nach Tod von Schülerin verurteilt

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Die beiden Angeklagten und die Rechtsanwälte vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Die Studienfahrt ist fast fünf Jahre her. Eine zuckerkranke Schülerin starb. Nun wurden zwei Lehrerinnen verurteilt. Sie hätten sich laut Gericht nach Vorerkrankungen der Schüler erkundigen müssen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Mönchengladbach (dpa) - Am Ende wandte sich der Vorsitzende Richter direkt an den Vater des Mädchens. „Egal welche Strafe, das würde Emily nicht wiederbringen“, sagte Martin Alberring zu dem Nebenkläger.

Der Vater hatte jahrelang darauf gedrungen, dass der Tod seiner 13 Jahre alten Tochter bei der Studienfahrt einer Mönchengladbacher Schule vor Gericht aufgeklärt wird. Seit Mitte Januar saßen zwei 60 und 34 Jahre alte Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen auf der Anklagebank. Sie wurden schuldig gesprochen und zu Geldstrafen von 23.400 Euro und 7200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Geldstrafe als vollstreckt.

Das Gericht folgte in seinem Urteil der Anklage: Die Lehrerinnen hätten sich vor der Abreise der Schülergruppe im Juni 2019 nach London schriftlich über Erkrankungen der 60 bis 70 teilnehmenden Schüler informieren müssen. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Und sie hätten anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen können. Das hätte den Tod der Schülerin Gutachtern zufolge wohl verhindert. Auch das Mädchen und seine Eltern sollen nicht auf die Erkrankung hingewiesen haben.

Zustand des Mädchens verschlechterte sich stetig

Wenig Verständnis hatte das Gericht für die Haltung der Angeklagten. Sie hätten keine Verantwortung für ihr Handeln übernommen und gemeint, nichts falsch gemacht zu haben, sagte der Vorsitzende Richter im Urteil am fünften Verhandlungstag.

Der Zustand der 13-Jährigen hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert. Darüber hatten mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert. Im Gerichtssaal wurde die dramatische Sprachnachricht einer 14-Jährigen vorgespielt, die mit Emily auf einem Zimmer war. „Die sackt uns permanent weg“, berichtete sie aufgeregt. Das Mädchen habe sich nicht selbst anziehen können und sei nicht in der Lage, sich die Zähne zu putzen. Die 13-Jährige hatte auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt.

Am Abreisetag ins Krankenhaus

Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Als die Eltern erfuhren, dass ihre Tochter in London im Krankenhaus liegt, fuhren sie umgehend hin und konnten noch mit ihr sprechen. Die Ärzte hätten Hoffnung gemacht, dass das Kind bald nach Hause kommen könne, berichtete der Vater. Doch kaum sei er wieder zu Hause angekommen, sei die Todesnachricht gekommen.

Vor dem Prozess am Landgericht hatte es ein jahrelanges, juristisches Tauziehen gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst gegen vier Lehrer ermittelt, die an der Fahrt teilgenommen hatten. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage gegen die beiden Pädagoginnen zunächst nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders. Eine andere Kammer des Landgerichts wurde zuständig.

Treibende Kraft war der Vater von Emily. Er sei zufrieden, aber das mache seine Tochter nicht lebendig, sagte er. Die Verteidiger der Lehrerinnen wollen das Urteil prüfen und dann entscheiden. Sie hatten Freispruch beantragt.

© dpa-infocom, dpa:240215-99-00706/4

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