Prozesse:Lange Haft nach Brandanschlag auf Asylunterkunft

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Brandanschlag in Salzhemmendorf: Die Täter sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden. (Foto: Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont/Archiv)

Hannover (dpa) - Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf sind die beiden Haupttäter zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis.

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Hannover (dpa) - Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf sind die beiden Haupttäter zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis.

Sein 25 Jahre alter Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz mit dabei war, erhielt am Donnerstag sieben Jahre Haftstrafe vom Landgericht Hannover. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Brandsatz war in der Nacht zum 28. August durch ein geschlossenes Fenster geflogen und in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe gelandet. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.

Das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild der Angeklagten sei Auslöser der Tat gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. „Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten.“ Dem Trio sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen sterben können. „Das haben sie billigend in Kauf genommen.“

Die beiden Angeklagten hatten beim Prozessauftakt ein fremdenfeindliches Motiv abgestritten und die Tat darauf zurückgeführt, dass sie sturzbetrunken waren. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. Die junge Frau erhielt sogar eine um vier Monate längere Strafe, als von der Staatsanwaltschaft verlangt. Die Verteidigung hatte für die Frau auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Für den Haupttäter forderte sie eine Strafe von maximal fünf Jahren, für den Mittäter eine milde Strafe.

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