Krefeld:Pädophilenjäger bringt Mann vor Gericht: Bewährungsstrafe

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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Ein 29-jähriger Krefelder ist auf das Fake-Profil eines selbst ernannten Pädophilenjägers herein gefallen. Am Freitag wurde er vom Krefelder Amtsgericht zu...

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Krefeld (dpa) - Ein 29-jähriger Krefelder ist auf das Fake-Profil eines selbst ernannten Pädophilenjägers herein gefallen. Am Freitag wurde er vom Krefelder Amtsgericht zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen versuchten sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie verurteilt.

„Der Sachverhalt ist klar, der Angeklagte hat die Taten lange vor dem Prozess durch seine Selbstanzeige eingeräumt“, sagte der Richter. Der 29-Jährige hatte über WhatsApp die vermeintlich zwölfjährige „Linda“ kontaktiert. Im Verlauf des Chats hatte er ihr Nacktbilder von sich geschickt und versucht, sie in sexueller Absicht nach Krefeld zu locken. Dazu verriet er auch seinen echten Namen und seine Adresse.

Dass ein Pädophilenjäger das Profil angelegt hatte, ahnte er dabei noch nicht. Wie im Prozess bekannt wurde, wird der Krefelder wegen seiner geistigen Einschränkungen seit seinem 18. Lebensjahr gesetzlich betreut. „Er hat das nur gemacht, weil es ihm im normalen Leben nicht gelingt, eine Freundin zu finden“, behauptete sein Verteidiger.

Doch für eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht die Voraussetzungen nicht erfüllt: „Er wusste, was er tat.“ Auf Druck des Pädophilenjägers hatte der Mann sich selbst angezeigt. „Es hat ja keine wirkliche Gefahr für ein Kind bestanden“, sagte der Richter.

Deshalb wiege weit schwerer, was von der Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckt worden war: ein Laptop mit zwölf Videos, die zum Teil schweren Kindesmissbrauch zeigen. Seit Juli 2021 gelten Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Mit der Strafe entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger deutete aber an, es vermutlich zu akzeptieren.

© dpa-infocom, dpa:220609-99-606737/4

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