Köln:Mordprozess gegen 89-Jährigen wird fortgesetzt

Köln (dpa/lnw) - In dem Mordverfahren gegen einen 89-Jährigen, der seine Ehefrau getötet haben soll, wird die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht fortgesetzt. Ein am Donnerstag vorgestelltes medizinisch-psychiatrisches Gutachten stellte zwar kognitive Einschränkungen beim Angeklagten fest. Dennoch entschied das Gericht, das Verfahren am 9. Januar 2019 fortzusetzen. "Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten in diesem Verfahren ist eine Gratwanderung", sagte die Vorsitzende Richterin. Der rund dreistündige Verhandlungstag am Donnerstag habe aber gezeigt, dass der Angeklagte derzeit durchaus verhandlungs- und verteidigungsfähig sei. Der 89-Jährige hatte mehrmals Stellung zu Zeugenaussagen genommen.

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Köln (dpa/lnw) - In dem Mordverfahren gegen einen 89-Jährigen, der seine Ehefrau getötet haben soll, wird die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht fortgesetzt. Ein am Donnerstag vorgestelltes medizinisch-psychiatrisches Gutachten stellte zwar kognitive Einschränkungen beim Angeklagten fest. Dennoch entschied das Gericht, das Verfahren am 9. Januar 2019 fortzusetzen. „Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten in diesem Verfahren ist eine Gratwanderung“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der rund dreistündige Verhandlungstag am Donnerstag habe aber gezeigt, dass der Angeklagte derzeit durchaus verhandlungs- und verteidigungsfähig sei. Der 89-Jährige hatte mehrmals Stellung zu Zeugenaussagen genommen.

Die Anklage wirft dem Senior vor, im Juni 2018 seine Ehefrau in Rösrath bei Köln im gemeinsam bewohnten Reihenhaus getötet zu haben. Laut Anklage soll der 89-Jährige davon ausgegangen sein, dass ihn seine Frau am Tattag wegen eines anderen Mannes verlassen wollte. Daraufhin soll der Angeklagte seine Frau mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet haben.

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