Köln:Grönemeyer wehrt sich erfolgreich gegen Berichterstattung

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Köln (dpa) - Der Sänger Herbert Grönemeyer (61) hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten - etwa, dass der Sänger dabei einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe.

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Köln (dpa) - Der Sänger Herbert Grönemeyer (61) hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten - etwa, dass der Sänger dabei einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe.

Aus einem bereits untersagten Video zu dem Vorfall dürften darüber hinaus auch keine einzelnen Bilder verbreitet werden. Die Kammer sieht es als erwiesen an, „dass die nunmehr untersagten Aussagen unwahr sind und damit den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen“.

In dem Verfahren ging es um ein Aufeinandertreffen im Dezember 2014. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger im Mai der Deutschen Presse-Agentur. Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. In Wahrheit mache er mit jedem ein Foto. Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden. „Wenn es um meine Familie geht, dann verstehe ich natürlich keinen Spaß“, sagte Grönemeyer.

Die Entscheidung richtete sich in drei separaten Verfahren gegen den Heinrich Bauer Verlag, den Axel Springer Verlag und den Bunte Entertainment Verlag. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Springer-Anwalt Jan Hegemann kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann über die Berufung zu entscheiden. „Was mich an dem Standpunkt von Herrn Grönemeyer wirklich empört, ist seine freche Unschuldshaltung“, sagte er. Einerseits bekämpfe Grönemeyer juristisch alle möglichen Behauptungen im Zusammenhang mit dem Vorfall, andererseits habe er während der Anhörung im Gericht aber offen bedauert, den Fotografen mit seiner Tasche „dummerweise“ nicht getroffen zu haben. Das passe nicht zusammen, sagte Hegemann.

Die Bauer Media Group teilte mit, sie nehme das Urteil des Landgerichts Köln vor allem in Anbetracht des Ergebnisses der Beweisaufnahme mit Bedauern zur Kenntnis. „Die Bauer Media Group wird die Urteilsbegründung jetzt prüfen und anschließend über eine Berufung entscheiden.“

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