Köln:Ehefrau erschlagen: Mann hat keinen Anspruch auf Erbe

Köln (dpa/lnw) - Ein wegen Totschlags an seiner Ehefrau verurteilter Mann hat keinen Anspruch auf ihr Erbe. Das entschied das Landgericht Köln in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Der Mann war 2014 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Frau mit einem Feuerlöscher erschlagen hatte. Die Getötete hinterließ 750 000 Euro und ein Testament, in dem ihr Mann als Vorerbe eingesetzt war. Erst bei dessen Tod sollten sein Enkel und die Schwester der Frau zu gleichen Teilen erben. Als Ersatz für die Schwester sollten zwei gemeinnützige Vereine deren Hälfte bekommen.

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Köln (dpa/lnw) - Ein wegen Totschlags an seiner Ehefrau verurteilter Mann hat keinen Anspruch auf ihr Erbe. Das entschied das Landgericht Köln in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Der Mann war 2014 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Frau mit einem Feuerlöscher erschlagen hatte. Die Getötete hinterließ 750 000 Euro und ein Testament, in dem ihr Mann als Vorerbe eingesetzt war. Erst bei dessen Tod sollten sein Enkel und die Schwester der Frau zu gleichen Teilen erben. Als Ersatz für die Schwester sollten zwei gemeinnützige Vereine deren Hälfte bekommen.

Nach der Verurteilung des Mannes, der die Tat bis heute bestreite, schlug die Schwester des Opfers ihren Erbteil aus. Daraufhin zogen die beiden Vereine vor Gericht mit dem Ziel, den rechtskräftig Verurteilten für erbunwürdig erklären zu lassen - und somit sofort ihren Erbteil in Anspruch nehmen zu können. Das Landgericht gab den Vereinen recht: Wer den Erblasser vorsätzlich getötet habe, sei vom Erbe ausgeschlossen. Infolgedessen sei der Täter im Rahmen der Erbfolge nicht mehr zu berücksichtigen. Die Entscheidung der Zivilkammer ist noch nicht rechtskräftig.

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