Köln:84-Jähriger tötet aus Verzweiflung demenzkranke Ehefrau

Köln (dpa/lnw) – Ein 84-Jähriger, der 2017 in einem tragischen Fall seine Alzheimer-kranke Ehefrau getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Damit entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Köln (dpa/lnw) – Ein 84-Jähriger, der 2017 in einem tragischen Fall seine Alzheimer-kranke Ehefrau getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Damit entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte und seine Frau waren 58 Jahren verheiratet. In seinem letzten Wort während des Prozesses hatte der Angeklagte gesagt: „Ich habe meine Frau geliebt, und ich liebe sie immer noch.“ Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers betonte in der Urteilsbegründung, dass es sich um eine „Einzelfallentscheidung“ handle, „die einem Fall voller Tragik geschuldet ist, dem unheilvollen Ende einer erfüllten 58 Jahre dauernden Ehe“.

Der Angeklagte aus Bergisch Gladbach habe seine Frau aus Verzweiflung getötet. Er habe befürchtet, nach einem geplanten Umzug in ein Seniorenheim von ihr getrennt zu werden. Zudem habe die Frau wiederholt davon gesprochen, ihrem Leben mit einem Sturz aus dem Fenster selbst ein Ende zu setzen. Das habe den Angeklagten unter Druck gesetzt. Er habe einen „Tunnelblick“ entwickelt.

Dem hätte der Mann aber vorbeugen können, wenn er sich für Hilfe von außen geöffnet hätte, kritisierte das Gericht in der Urteilsbegründung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten im Anschluss auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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