Koblenz:Koblenz verklagt Land im Streit um Pension von ehemaligem OB

Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Die Stadt Koblenz hat im Streit um die Pension für ihren Ex-Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD) das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Koblenz, Carolin Kind, bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage: "Wir gehen von einer mündlichen Verhandlung in einigen Monaten aus." Die Stadt Koblenz habe ihre Klage zuerst irrtümlich beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Hofmann-Göttig sei in dem Koblenzer verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Betroffener beigeladen. Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" (Donnerstag) darüber berichtet.

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Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Die Stadt Koblenz hat im Streit um die Pension für ihren Ex-Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD) das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Koblenz, Carolin Kind, bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage: „Wir gehen von einer mündlichen Verhandlung in einigen Monaten aus.“ Die Stadt Koblenz habe ihre Klage zuerst irrtümlich beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Hofmann-Göttig sei in dem Koblenzer verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Betroffener beigeladen. Zuvor hatte die „Rhein-Zeitung“ (Donnerstag) darüber berichtet.

2010 hatte der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) seinen langjährigen Kulturstaatssekretär Hofmann-Göttig nur wenige Tage vor dessen Amtsantritt als OB von Koblenz in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Daher muss die Rhein-Mosel-Stadt nach derzeitigem Stand den überwiegenden Teil seiner Pension zahlen, obwohl Hofmann-Göttig 19 Jahre Staatssekretär und nur acht Jahre Stadtoberhaupt war. Laut dem Landesrechnungshof könnte der Stadt Koblenz ein finanzieller Schaden von 700 000 Euro entstehen.

Beim jetzigen Koblenzer OB David Langner (SPD), ebenfalls zuvor Staatssekretär, handelte die aktuelle rot-gelb-grüne Landesregierung anders: Er wurde bei seinem Jobwechsel nach Angaben der Staatskanzlei nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

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