Koblenz:50-Jähriger soll Mann erschlagen haben: Prozessauftakt

Koblenz (dpa/lrs) - Weil ein 50-Jähriger einen Bekannten mit einer Schnapsflasche erschlagen haben soll, steht er seit Donnerstag vor dem Landgericht Koblenz. Der Tatvorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Anklage stritten die beiden betrunkenen Männer Ende 2017 in einer Wohnung in Bad Ems über den Kauf weiterer alkoholischer Getränke. Obwohl das Opfer sichtlich lebensgefährlich verletzt worden sei, habe der 50-Jährige keine Hilfe gerufen, so dass der andere Mann gestorben sei. Die Staatsanwaltschaft hält dem Angeklagte zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei der Zwangsräumung seiner eigenen Wohnung im August 2017 in Bad Ems vor.

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Koblenz (dpa/lrs) - Weil ein 50-Jähriger einen Bekannten mit einer Schnapsflasche erschlagen haben soll, steht er seit Donnerstag vor dem Landgericht Koblenz. Der Tatvorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Anklage stritten die beiden betrunkenen Männer Ende 2017 in einer Wohnung in Bad Ems über den Kauf weiterer alkoholischer Getränke. Obwohl das Opfer sichtlich lebensgefährlich verletzt worden sei, habe der 50-Jährige keine Hilfe gerufen, so dass der andere Mann gestorben sei. Die Staatsanwaltschaft hält dem Angeklagte zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei der Zwangsräumung seiner eigenen Wohnung im August 2017 in Bad Ems vor.

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Der gebürtige Russe verweigerte sogar Angaben zu seiner Person, da er trotz Dolmetscherin Richter und Staatsanwältin nicht verstehe und diese seinen Vornamen und Geburtsort falsch ausgesprochen hätten.

Der erste Zeuge, ein Polizist, schilderte den Widerstand des unter Betreuung stehenden und als gewaltbereit geltenden Mannes gegen das Verlassen seiner gekündigten Wohnung. Dessen ebenfalls dort wohnende, kranke Mutter habe ihren Sohn aber beruhigen können. Der Anwalt des Angeklagten sagte, die Zwangsräumung sei untypisch gewesen. Die kranke Mutter sei auf einem Campingplatz gelandet, obwohl laut Ordnungsamt angeblich eine Sozialwohnung bereit gestanden habe, und der gesetzliche Betreuer des 50-Jährigen sei nicht hinzugezogen worden. Der Prozess soll am 5. Juli fortgesetzt werden.

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