Karlsruhe (dpa) - Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 einen schwerwiegenden Fehler. Das teilte der BGH heute mit. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadensersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen der Telekom vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebracht.
Prozesse:Kläger gegen Telekom-Börsengang punkten beim Bundesgerichtshof
Karlsruhe (dpa) - Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 einen schwerwiegenden Fehler. Das teilte der BGH heute mit. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadensersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen der Telekom vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebracht.
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