Kiel:Supermarktleiter im Schlaf überfallen: Lange Haft

Kiel (dpa/lno) - Acht Jahre und drei Monate Gefängnis für einen 30-Jährigen, drei Jahre und neun Monate Haft für seinen 24 Jahre alten Komplizen. Diese Gesamtstrafe hielt das Kieler Landgericht am Freitag für den brutalen Überfall auf den stellvertretenden Leiter eines Supermarktes im Kreis Herzogtum-Lauenburg für tat- und schuldangemessen. Die 10. Strafkammer bestätigte das bereits in einem ersten Prozess verhängte Strafmaß gegen beide Angeklagte und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil in Teilen aufgehoben. Deshalb wurde erneut verhandelt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kiel (dpa/lno) - Acht Jahre und drei Monate Gefängnis für einen 30-Jährigen, drei Jahre und neun Monate Haft für seinen 24 Jahre alten Komplizen. Diese Gesamtstrafe hielt das Kieler Landgericht am Freitag für den brutalen Überfall auf den stellvertretenden Leiter eines Supermarktes im Kreis Herzogtum-Lauenburg für tat- und schuldangemessen. Die 10. Strafkammer bestätigte das bereits in einem ersten Prozess verhängte Strafmaß gegen beide Angeklagte und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil in Teilen aufgehoben. Deshalb wurde erneut verhandelt.

Die Kammer hielt es für erwiesen, dass beide Angeklagte bewaffnet, maskiert und mit einem weiteren unbekannten Täter den Supermarktfilialleiter in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2015 brutal aus dem Schlaf rissen. Dann zwangen sie ihn, Supermarktfiliale und Tresor zu öffnen. Die Beute: rund 60 000 Euro. Den 56-Jährigen ließen sie gefesselt und schwer traumatisiert zurück.

Die Angeklagten machten sich unter anderem des besonders schweren Raubes beziehungsweise der Verabredung dazu schuldig, wie der Vorsitzende Richter Ralf Jacobsen sagte. Der 24-Jährige wurde wegen Beihilfe verurteilt. Das Opfer konnte monatelang nicht in sein Haus zurück. Anders als die Verteidiger, die Freispruch forderten, glaubte die Kammer zwei Belastungszeugen, darunter einer verdeckten Ermittlerin der Polizei.

Angehörige des einschlägig vorbestraften 30-Jährigen quittierten das Urteil mit lautstarken Zwischenrufen und Tränen. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Nach Angaben des Oberstaatsanwalts wird gegen den 30-Jährigen wegen mindestens sechs weiterer Überfälle auf Supermärkte in Schleswig-Holstein ermittelt. Zudem müsse er sich demnächst in München vor Gericht verantworten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: