Kiel:Schüsse auf der Autobahn: Staatsanwältin fordert Haftstrafe

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um Schüsse auf der Autobahn bei Kiel hat die Staatsanwältin wegen Mordversuchs sieben Jahre und fünf Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Sie hielt es am Donnerstag für erwiesen, dass der in Beirut geborene deutsche Staatsangehörige im Mai 2018 während einer Verfolgungsjagd auf seinen Schwager schoss. Danach habe der Angeklagte versucht, dessen Fahrzeug von der Fahrbahn abzudrängen und einen möglicherweise tödlichen Unfall zu provozieren. Hintergrund der Tat soll ein Angriff des Schwagers auf den Vater des Angeklagten sein, der seither schwerbehindert ist.

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um Schüsse auf der Autobahn bei Kiel hat die Staatsanwältin wegen Mordversuchs sieben Jahre und fünf Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Sie hielt es am Donnerstag für erwiesen, dass der in Beirut geborene deutsche Staatsangehörige im Mai 2018 während einer Verfolgungsjagd auf seinen Schwager schoss. Danach habe der Angeklagte versucht, dessen Fahrzeug von der Fahrbahn abzudrängen und einen möglicherweise tödlichen Unfall zu provozieren. Hintergrund der Tat soll ein Angriff des Schwagers auf den Vater des Angeklagten sein, der seither schwerbehindert ist.

Die Anklägerin stützte sich vor allem auf die Aussage des Schwagers, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. Außer Mordversuch warf sie dem Angeklagten auch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Verstoß gegen das Waffengesetz und Fahren ohne Führerschein vor.

Der Angeklagte dagegen hatte vor Gericht seinen Schwager belastet. Als der während eines Überholmanövers eine Waffe auf ihn gerichtet habe, habe er in Notwehr auf dessen Fahrzeug geschossen. Verletzt wurde niemand. Auch in seinem Schlusswort blieb der Angeklagte dabei, dass er in Panik und Notwehr gehandelt habe. Sein Anwalt beantragte allenfalls eine Bewährungsstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Nebenklagevertreter stellte keinen eignen Antrag.

Vor Beginn der Plädoyers wies die Kammer darauf hin, dass sie hinsichtlich der von der Staatsanwältin angenommenen Tötungsabsicht des Angeklagten einen freiwilligen strafbefreienden Rücktritt für möglich halte. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten hatten die Richter bereits nach dem Gutachten eines Schusssachverständigen außer Vollzug gesetzt. Demnach waren die die Schüsse des Angeklagten eindeutig nach unten gerichtet.

Das Urteil soll am 3. April verkündet werden.

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