Kiel:Dreifachmord: Ankläger will lebenslange Haft wegen Mordes

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. (Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild)

Im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger am Mittwoch eine lebenslange...

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Kiel (dpa/lno) - Im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Zugleich beantragten sie vor dem Kieler Schwurgericht, die besondere Schwere der Schuld des 48-Jährigen festzustellen. Damit käme der Angeklagte nicht wie sonst üblich nach 15 Jahren Haft auf Bewährung frei, sondern bliebe auch bei guter Täterprognose unabsehbar lange in Haft.

Die zwei Verteidiger Lena Alpay-Esch und Abdou Gabbar plädierten auf Totschlag. Damit wäre nur eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf bis maximal 15 Jahren möglich. Sie sähen keine Mordmerkmale und keine geplante Tat, sagten sie nach den nicht-öffentlich gehaltenen Plädoyers. Für den Fall, dass das Gericht dem nicht folge, kündigten sie bereits Revision an. Das Urteil wird kommenden Montag (1600 Uhr) erwartet.

Nach Angaben des Nebenklagevertreters, Rechtsanwalt Jan Kürschner, hielt es Oberstaatsanwalt Achim Hackethal in seinem Plädoyer für erwiesen, dass der Angeklagte am 19. Mai 2021 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zunächst seine Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen erschoss und kurz darauf in Kiel einen gemeinsamen Bekannten des Ehepaares. Danach stellte er sich in Hamburg der Polizei - mit einer der beiden Tatwaffen.

Der Anklage zufolge wollte der 48-jährige Zahnarzt mit der Tat seine Ehefrau für die Trennung bestrafen und ihren neuen Bekannten wegen der Beziehung zu ihr. Den anderen Mann machte der Angeklagte demnach für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich. Die 43-Jährige hinterlässt vier gemeinsame minderjährige Kinder, auch die beiden anderen Toten im Alter von 52 und 53 Jahren waren Familienväter.

Für die Plädoyers und das Schlusswort des Angeklagten war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil zwei Zeuginnen über ihre Beziehungen zu dem Angeklagten nicht-öffentlich ausgesagt hatten. Für einen solchen Fall schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz Nicht-Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen und dem Schlusswort des Angeklagten vor, da dabei Details aus diesen Aussagen zur Sprache kommen könnten.

Laut Anklage schoss der 48-Jährige etwa 50 Mal aus einer Maschinenpistole auf seine Ehefrau und deren Bekannten, als der Mann sie in der Eingangstür seiner Doppelhaushälfte begrüßte. Er wechselte dabei sogar das Magazin und schoss weiter. Das dritte Opfer wurde von fünf Schüssen im Gesicht getroffen. Auch er verblutete am Tatort.

Das Gericht hatte am zehnten Verhandlungstag zuvor mehrere Anträge der Verteidigung zurückgewiesen, unter anderem auf ein neues psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Auch den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den Gutachter lehnte die Kammer ab. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Gutachter Thomas Bachmann hatte den Angeklagten als voll schuldfähig bezeichnet.

© dpa-infocom, dpa:220329-99-719021/5

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