Karlsruhe:„Südwest Presse“ gegen Crailsheimer „Stadtblatt“

Karlsruhe/Crailsheim (dpa/lsw) - Zeitung gegen Amtsblatt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Klage des Verlags der "Südwest Presse" gegen das "Stadtblatt" in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall). Im Kern geht es um die Frage, ob ein kostenlos verteiltes Amtsblatt neben Belangen der Verwaltung zum Beispiel auch über Unternehmen und Vereinsfeste berichten darf - oder ob dies nicht Sache einer Zeitung ist (Az. I ZR 112/17). Das Urteil könnte bundesweit Folgen auch für andere Städte haben und nicht nur gedruckte Amtsblätter, sondern auch deren Online-Auftritte betreffen.

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Karlsruhe/Crailsheim (dpa/lsw) - Zeitung gegen Amtsblatt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das „Stadtblatt“ in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall). Im Kern geht es um die Frage, ob ein kostenlos verteiltes Amtsblatt neben Belangen der Verwaltung zum Beispiel auch über Unternehmen und Vereinsfeste berichten darf - oder ob dies nicht Sache einer Zeitung ist (Az. I ZR 112/17). Das Urteil könnte bundesweit Folgen auch für andere Städte haben und nicht nur gedruckte Amtsblätter, sondern auch deren Online-Auftritte betreffen.

In den Vorinstanzen war die „Südwest Presse“ erfolgreich: Das „Stadtblatt“ darf mit dem ursprünglichen Inhalt nicht mehr verteilt werden. Wegen des Gebots der Staatsferne der Presse dürfe ein kommunales Amtsblatt nur über das eigene Verwaltungshandeln berichten. Die Stadt Crailsheim verweist auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und hatte Revision eingelegt.

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