Karlsruhe:Fall um totgeschlagenen Raphael kommt erneut vor Gericht

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Fall um den totgeschlagenen kleinen Raphael aus Geislingen (Kreis Göppingen) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag ein Urteil des Ulmer Landgerichts gegen die Mutter und deren Ex-Partner auf. Damit bleibt das inzwischen getrennte Paar weiter auf freiem Fuß. Das Landgericht Ulm hatte die beiden im vergangenen Jahr als Mittäter zu je fünf Jahren Haft verurteilt - obwohl im Dunkeln blieb, wer das schon Wochen zuvor schwer misshandelte Kind jeweils prügelte und schließlich umbrachte.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Fall um den totgeschlagenen kleinen Raphael aus Geislingen (Kreis Göppingen) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag ein Urteil des Ulmer Landgerichts gegen die Mutter und deren Ex-Partner auf. Damit bleibt das inzwischen getrennte Paar weiter auf freiem Fuß. Das Landgericht Ulm hatte die beiden im vergangenen Jahr als Mittäter zu je fünf Jahren Haft verurteilt - obwohl im Dunkeln blieb, wer das schon Wochen zuvor schwer misshandelte Kind jeweils prügelte und schließlich umbrachte.

„Für uns war die Entscheidung sehr schwer“, sagte der Vorsitzende Richter der 1. Strafsenats, Rolf Raum. Aus Sicht des BGH aber habe das Landgericht die Mittäterschaft nicht hinreichend begründet. „Unter dem Strich ist das nicht tragfähig.“ Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss nun neu bewerten.

Das Paar war von der Vorinstanz wegen „mittäterschaftlich begangener Körperverletzung mit Todesfolge“ verurteilt worden. Mit ihrem Urteil hatten die Richter beide Angeklagten gleichermaßen in die Pflicht genommen. Dagegen wehrten sich die beiden nun erfolgreich mit ihrer Revision.

Mutter und Ex-Freund hatten sich während des Prozesses im vergangenen Jahr die Schuld für andauernde Gewaltorgien gegen das Kind und seinen Tod vor sechs Jahren gegenseitig zugeschoben. Die Ulmer Richter hatten rohe Gewalt gegen den Jungen konstatiert - von Hämatomen über ausgeschlagene Zähne, Abschürfungen und Kopfverletzungen. An seinem Todestag hatte einer der beiden dem Jungen ein massives Schädeltrauma zugefügt. Raphael erlitt einen Herzstillstand und starb wenig später.

Schon während der Verhandlung am Vormittag hatte der BGH Zweifel an der Tragfähigkeit des Ulmer Urteils angedeutet ebenso wie die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Den Richtern des BGH war ihr Unbehagen über ihre Entscheidung anzumerken. „Wir wissen, dass es für die neue Strafkammer des Landgerichts nun sehr schwer werden wird“, sagte Raum. Es bleibe aber die Hoffnung, das der Tathergang doch noch aufgeklärt werden könne.

Da nur die Angeklagten Rechtsmittel eingelegt hatten, gilt das sogenannten Verbot der Schlechterstellung: Danach können die beiden im Zuge der nun angeordneten Neuverhandlung höchstens zur gleichen Haftstrafe wie im ersten Urteil verurteilt werden.

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