Heidelberg:Opfer Schädel zertrümmert: Haftstrafen verhängt

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Heidelberg (dpa/lsw) - Es war eine Gewalttat ungeheuerlichen Ausmaßes: Nach einem Streit aus nichtigem Anlass tritt einer der Beteiligten seinen am Boden liegenden Kontrahenten derart heftig auf Kopf und Gesicht, dass er beinahe stirbt. "Sie haben zwei, drei Mal zugetreten, wie man ein Ungeziefer zertritt - das hat uns fassungslos gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Kuhn beim Landgericht Heidelberg am Freitag. Der Haupttäter der erbarmungslosen Attacke habe im Sommer vergangenen Jahres den Tod seines Gegenübers billigend in Kauf genommen, betonte sie bei der Urteilsbegründung. Dafür muss der 18-Jährige fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter, ein halbes Jahr weniger als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Verteidiger hatte hingegen eine Strafe nicht länger als drei Jahre, bestenfalls von zweieinhalb Jahren, vorgeschlagen.

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Heidelberg (dpa/lsw) - Es war eine Gewalttat ungeheuerlichen Ausmaßes: Nach einem Streit aus nichtigem Anlass tritt einer der Beteiligten seinen am Boden liegenden Kontrahenten derart heftig auf Kopf und Gesicht, dass er beinahe stirbt. „Sie haben zwei, drei Mal zugetreten, wie man ein Ungeziefer zertritt - das hat uns fassungslos gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Kuhn beim Landgericht Heidelberg am Freitag. Der Haupttäter der erbarmungslosen Attacke habe im Sommer vergangenen Jahres den Tod seines Gegenübers billigend in Kauf genommen, betonte sie bei der Urteilsbegründung. Dafür muss der 18-Jährige fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter, ein halbes Jahr weniger als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Verteidiger hatte hingegen eine Strafe nicht länger als drei Jahre, bestenfalls von zweieinhalb Jahren, vorgeschlagen.

Ein weiterer junger Mann, der bei der Verfolgungsjagd nach der Auseinandersetzung dem späteren Opfer ein Bein gestellt und damit den Gewaltexzess erst ermöglicht hatte, wurde ebenfalls zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen, dass auch der zur Tatzeit 17-Jährige mindestens einmal zugetreten hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vier Monate längere Strafe beantragt.

Zwei weitere Männer erhielten Strafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung - wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide je zweieinhalb Jahre ohne Bewährung beantragt. Unter diesen war auch ein Beschuldigter, dessen Verteidiger einen Freispruch verlangt hatte, weil er den Haupttäter von seinem Tun habe abhalten wollen.

Alle Angeklagten entschuldigten sich beim Opfer für ihr Tun und zum Teil für die unterlassene Hilfeleistung. Der älteste Angeklagte, Jahrgang 1997, sagte: „Ich schäme mich dafür.“ Er sei feige weggelaufen, ohne dem bewusstlosen, blutenden Mann zu helfen oder wenigstens einen Rettungswagen zu rufen. Zugleich bot er dem Opfer Entschädigungszahlungen an.

Der Geschädigte verfolgte den Prozess als Nebenkläger. Sein Vertreter rügte das Verhalten mancher der zunächst acht Angeklagten, die während der Verhandlung gefeixt und gegrinst hätten, eingeschlafen seien sowie den vom Gericht vernommenen Ermittlungsführer mit einer Drohgebärde bedacht haben sollen. In einem Raum, in dem die Angeklagten sich aufgehalten haben, sei die Oberstaatsanwältin durch eine Wandkritzelei geschmäht worden. In vier Fällen war zuvor das Verfahren unter anderem wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Der Haupttäter hatte die Tat nach eigener Darstellung wie im Rausch und unter „Suchtdruck“ begangen. Damals habe er versucht, von Drogen wegzukommen und deshalb ein enormes Verlangen danach gehabt, das er an jenem Abend durch Alkohol kompensieren wollte, fasste sein Verteidiger zusammen. „Die Abhängigkeit war mitauslösend für die Tat.“ Sein Mandant habe auch nicht merken können, dass sein Opfer schon dem Tode nahe war. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Gegen die beiden höheren Strafen können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die beiden zu Bewährungsstrafen Verurteilten nahmen das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft an.

Der Geschädigte hatte sein Überleben wohl Menschen zu verdanken, die schnell Erste Hilfe leisteten - sonst wäre er am eigenen Blut erstickt. Richterin Kuhn beschrieb die drastischen Folgen der Gewalttat: Von den Zähnen bis zur Stirn gebe es keinen Knochen, der nicht einmal gebrochen worden sei. Der Mittdreißiger sei fünf Wochen arbeitsunfähig gewesen, habe von Flüssignahrung gelebt. Und: „Sein Gesicht ist anderes als es vorher war und er spricht anders - er hat bleibende Schäden.“

Der Geschädigte hat noch eine schwere Operation vor sich: Derzeit stabilisieren sieben Metallplatten seinen Kopf, von denen sechs wieder herausoperiert werden müssen. Er sei aber psychisch äußerst stabil, sagte sein Anwalt.

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