Heidelberg:Öffentlichkeit bei Prozess um Amokfahrt ausgeschlossen

Heidelberg (dpa/lsw) - Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg hat das Landgericht kurz nach Beginn des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verteidigung beantragte dies am Dienstag, weil es bei der Verhandlung auch um die mögliche Unterbringung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik geht. Vier Angehörige des Todesopfers durften aber im Saal bleiben.

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Heidelberg (dpa/lsw) - Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg hat das Landgericht kurz nach Beginn des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verteidigung beantragte dies am Dienstag, weil es bei der Verhandlung auch um die mögliche Unterbringung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik geht. Vier Angehörige des Todesopfers durften aber im Saal bleiben.

„Ich bin froh, dass den Menschen, die am engsten mit dem Opfer verbunden waren, die Möglichkeit gegeben wird, den Prozess zu verfolgen“, sagte der Anwalt Silvio Käsler. Der Heidelberger Jurist vertritt in der Nebenklage die Schwester des getöteten Opfers sowie eine Geschädigte, die ebenfalls von dem Auto erfasst worden war.

Das Gericht betonte, es bestehe zwar ein öffentliches Interesse an dem Prozess. Die Abwägung sage aber, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (Az.: 6 Ks 200 Js 4374/17).

Der Angeklagte soll bei der Fahrt am 25. Februar einen Passanten getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben. Der Vorwurf lautet auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen und mit Körperverletzung in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft hält den 35 Jahre alten Mann für schuldunfähig. Ein Gutachten deute auf eine schwere psychische Erkrankung hin, heißt es vonseiten der Justiz.

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