Hannover:Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamten verfassungswidrig

Karlsruhe/Hannover (dpa/lni) - Begrenzt dienstfähige Beamte in Niedersachsen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten, dürfen auf mehr Geld hoffen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe muss sich ihre Besoldung an der Vollzeitbesoldung orientieren. Bisher erhalten begrenzt dienstfähige Beamte und Richter Dienstbezüge wie bei einer freiwilligen Teilzeitbeschäftigung, allerdings mindestens in Höhe des Ruhegehalts. Hinzu komme seit einer Gesetzesänderung 2015 ein Zuschlag von mindestens 150 Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe/Hannover (dpa/lni) - Begrenzt dienstfähige Beamte in Niedersachsen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten, dürfen auf mehr Geld hoffen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe muss sich ihre Besoldung an der Vollzeitbesoldung orientieren. Bisher erhalten begrenzt dienstfähige Beamte und Richter Dienstbezüge wie bei einer freiwilligen Teilzeitbeschäftigung, allerdings mindestens in Höhe des Ruhegehalts. Hinzu komme seit einer Gesetzesänderung 2015 ein Zuschlag von mindestens 150 Euro.

Der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) begrüßte die Entscheidung. „Sie bestätigt die Auffassung, die auch der NBB zu dieser Thematik immer vertreten hat“, sagte der Landesvorsitzende Martin Kalt. Wie viele Beamten betroffen sind, konnte ein Sprecher des Finanzministeriums zunächst nicht sagen. „Wir werten die Beschlussgründe jetzt aus und werden innerhalb der gesetzten Frist eine verfassungskonforme Neuregelung erarbeiten“, sagte der Sprecher. Das BVG gibt dem Land dafür bis zum 1. Januar 2020 Zeit.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält die gesamte Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Es gebe mehrere Hinweise, dass die Staatsdiener seit 2005 nicht angemessen bezahlt worden seien, urteilten die Bundesrichter Ende Oktober. Das letzte Wort in dieser Sache ist aber noch nicht gesprochen: Die Leipziger Richter legen die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. Wann darüber in Karlsruhe entschieden wird, ist noch nicht bekannt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: