Hanau:Teilgeständnis in Prozess um Gewalt und sexuellen Missbrauch

Sinntal/Hanau (dpa/lhe) - Mit einem Teilgeständnis hat am Landgericht Hanau der Prozess gegen einen mutmaßlich gewalttätigen und sexuell übergriffigen Kampfsporttrainer und Sporttherapeuten begonnen. Der 46-jährige räumte am Dienstag zum Verhandlungsauftakt die angeklagte Körperverletzung ein. Sie sei aber nicht sexuell motiviert gewesen, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen.

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Sinntal/Hanau (dpa/lhe) - Mit einem Teilgeständnis hat am Landgericht Hanau der Prozess gegen einen mutmaßlich gewalttätigen und sexuell übergriffigen Kampfsporttrainer und Sporttherapeuten begonnen. Der 46-jährige räumte am Dienstag zum Verhandlungsauftakt die angeklagte Körperverletzung ein. Sie sei aber nicht sexuell motiviert gewesen, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen.

Der Mann soll in einem Sportstudio in Sinntal (Main-Kinzig-Kreis) jahrelang sein Unwesen getrieben haben. Zwischen Januar 2012 und Dezember 2017 soll er 330 Taten an elf Geschädigten begangen haben. Seine Opfer seien zum Tatzeitpunkt zwischen fünf und 21 Jahre alt und alle männlich gewesen, wie die Staatsanwaltschaft erklärte.

Der Angeklagte soll Jugendliche in Behandlungsräumen einzeln angewiesen haben, sich vollständig auszuziehen, um dann an ihren Geschlechtsteilen zu hantieren. Zudem soll er vollständig entkleidete Opfer mit der flachen Hand oder einem Holzstock auf das Gesäß geschlagen haben. Während des Trainings von Gruppen soll es zudem zu einer Vielzahl körperlicher Übergriffe des Angeklagten gekommen sein. Er verteilte laut Anklage Schläge und Tritte gegen das Gesäß sowie Schläge gegen den Hinterkopf. Begründet wurden die Gewalttätigkeiten mit angeblichem Fehlverhalten der jungen Sportler.

Der Angeklagte wurde bereits wegen ähnlicher Vorfälle mit zwei 13 und 15 Jahre alten Jungen in einem Sportverein in seinem Geburtsort Rheda-Wiedenbrück (NRW) verurteilt. Das Amtsgericht Gütersloh verhängte im März 1996 ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Die Unterbringung in einer Psychiatrie wurde angeordnet. Ein Gutachter hatte damals von einer sadistisch geprägten Persönlichkeit des Angeklagten gesprochen. Immer wieder kam es den Angaben zufolge zu körperlichen Misshandlungen mit rituellem Charakter.

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