Hanau:Mutter von getötetem Kind: „War keine willenlose Jüngerin“

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Ein Schild mit dem Landeswappen ist am Gebäude des Land- und Amtsgerichtes befestigt. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines vierjährigen Jungen hat die angeklagte Mutter in ihrem letzten Wort ihre Trauer um ihren Sohn und ihre belastende...

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Hanau (dpa/lhe) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines vierjährigen Jungen hat die angeklagte Mutter in ihrem letzten Wort ihre Trauer um ihren Sohn und ihre belastende Situation geschildert. „Ich habe am 17. August 1988 mein einziges Kind verloren. Dieser Verlust begleitet mich seit diesem Tag“, sagte die 61-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Hanau. Sie sei entsetzt darüber, was ihr vorgeworfen werde. Ihren Sohn hätten sie und ihr Mann „über alles geliebt“. Sie sei sich sicher, dass der Junge dies auch gewusst habe.

Angeklagt ist die Frau wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihr Kind am Tattag vor nunmehr 34 Jahren in einen Sack gesteckt, diesen über dem Kopf verschnürt und in die Obhut einer mutmaßlichen Sektenchefin gegeben zu haben. Diese soll dem Jungen nach dem Leben getrachtet und der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei. Der Junge soll in dem Sack ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein.

Die 61-Jährige räumte ein, der mutmaßlichen Sektenchefin zwar vertraut zu haben - abhängig sei sie aber nicht von ihr gewesen. „Ich war keine willenlose Jüngerin, die alles mitgemacht hat. Das ist ein anmaßender Vorwurf und hat mit der Realität nichts zu tun.“ Sie habe sich oft verzweifelt gefragt, warum ihr keiner glaube. „Keiner kann in mich hineinschauen.“ Nach dem Verlust ihres Sohnes hätten ihr die Arbeit und ihr Glaube an Gott Halt gegeben. Die eineinhalb Jahre Untersuchungshaft seien eine schwere Zeit für sie gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes gefordert sowie die Verhängung eines neuen Haftbefehls gegen sie. Dagegen plädierte die Verteidigung auf Freispruch sowie auf eine Entschädigung für die von ihrer Mandantin erlittene Untersuchungshaft.

Gegen die Mutter war vor einigen Monaten ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, da aus Sicht des Gerichts nach aktuellem Stand kein dringender Tatverdacht mehr bestand für einen gemeinschaftlichen Mord. Auch für eine Beihilfe zum Mord gebe es „keine gewichtigen Anhaltspunkte“, hieß es seinerzeit. Die Urteilsverkündung ist für den 4. Oktober geplant.

Bereits vor rund zwei Jahren war in dem Fall die mittlerweile 75 Jahre alte mutmaßliche Sektenchefin wegen Mordes verurteilt worden, doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt.

Ermittler hatten den Tod des Jungen viele Jahre für einen Unfall gehalten, erst 2015 war der Fall nach Hinweisen von Sekten-Aussteigern wieder aufgerollt worden.

© dpa-infocom, dpa:220919-99-823209/3

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