Hamburg:Verkauf von „Pegida-Galgen“ bleibt wohl unzulässig

Hamburg (dpa/lno) - Der Erbauer des sogenannten "Pegida-Galgens" für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf wohl auch weiterhin keine Miniaturausgaben davon mehr zum Verkauf anbieten. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ließ am Freitag zu Beginn der Hauptsacheverhandlung erkennen, dass sie der Klage des früheren Vizekanzlers "vollumfänglich" folgen wolle. Gabriel sieht sich durch den Galgen, mit dem der Beklagte bei einer Demonstration der fremdenfeindlichen Pegida 2015 in Dresden gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert hatte, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

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Hamburg (dpa/lno) - Der Erbauer des sogenannten „Pegida-Galgens“ für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf wohl auch weiterhin keine Miniaturausgaben davon mehr zum Verkauf anbieten. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ließ am Freitag zu Beginn der Hauptsacheverhandlung erkennen, dass sie der Klage des früheren Vizekanzlers „vollumfänglich“ folgen wolle. Gabriel sieht sich durch den Galgen, mit dem der Beklagte bei einer Demonstration der fremdenfeindlichen Pegida 2015 in Dresden gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert hatte, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Die an dem Galgen befestigten Schlingen waren für „Angela „Mutti“ Merkel und „Siegmar „das Pack“ Gabriel reserviert - wobei der Name des ehemaligen SPD-Chefs falsch geschrieben war. Zudem trug der Galgen die Aufschrift „Volksverräter“. Später bot der Mann aus Sachsen Miniatur-Galgen zum Verkauf im Internet an. Ende 2017 hatte das Landgericht dagegen bereits eine einstweilige Verfügung erlassen.

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