Hamburg:Senatorin: Verordnung zur Mietpreisbremse kommt erneut

Hamburg (dpa/lno) - Nach der juristischen Niederlage bei der Mietpreisbremse von 2015 will die Stadt Hamburg das Instrument zur Dämpfung steigender Mieten erneut erlassen. "Wir werden das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Anlass nehmen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu zu erlassen und so für die Zukunft für Klarheit sorgen", erklärte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag nach dem am gleichen Tag ergangenen Urteil. Die Richter hatten entschieden, dass für einen Mietvertrag aus dem Jahr 2015 die Mietpreisbremse nicht anwendbar sei. Die Stadt habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den Vorgaben des Bundesgesetzes diese ohne Begründung veröffentlicht.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Nach der juristischen Niederlage bei der Mietpreisbremse von 2015 will die Stadt Hamburg das Instrument zur Dämpfung steigender Mieten erneut erlassen. „Wir werden das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Anlass nehmen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu zu erlassen und so für die Zukunft für Klarheit sorgen“, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag nach dem am gleichen Tag ergangenen Urteil. Die Richter hatten entschieden, dass für einen Mietvertrag aus dem Jahr 2015 die Mietpreisbremse nicht anwendbar sei. Die Stadt habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den Vorgaben des Bundesgesetzes diese ohne Begründung veröffentlicht.

„Der Senat war keine Partei des Verfahrens und teilt diese Rechtsauffassung nicht“, hielt die Senatorin fest. Dennoch sehe sie Handlungsbedarf. In den nächsten vier Wochen, möglichst schon schneller, solle die Verordnung erneut bekannt gemacht werden. Die Mietpreisbremse war flächendeckend für fünf Jahre bis 2020 vorgesehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: