Hamburg:Oma drückt Enkelin in S-Bahn unter Rollator: Geldstrafe

Hamburg (dpa/lno) - Wegen einer demütigenden Behandlung ihrer Enkelin hat das Amtsgericht Hamburg-St.-Georg am Donnerstag eine 57-Jährige zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die gelernte Metallschlosserin im Oktober 2015 das siebenjährige Mädchen in einer S-Bahn gewaltsam unter ihren Gehwagen gedrückt. Der Umgang mit dem Kind hatte zwei Zeuginnen so schockiert, dass sie die Polizei verständigten. Die Ermittler fahndeten mit einem Überwachungsfoto öffentlich nach der Frau, woraufhin sich die 57-Jährige stellte. Gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung und körperlicher Misshandlung legte sie Einspruch ein.

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Hamburg (dpa/lno) - Wegen einer demütigenden Behandlung ihrer Enkelin hat das Amtsgericht Hamburg-St.-Georg am Donnerstag eine 57-Jährige zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die gelernte Metallschlosserin im Oktober 2015 das siebenjährige Mädchen in einer S-Bahn gewaltsam unter ihren Gehwagen gedrückt. Der Umgang mit dem Kind hatte zwei Zeuginnen so schockiert, dass sie die Polizei verständigten. Die Ermittler fahndeten mit einem Überwachungsfoto öffentlich nach der Frau, woraufhin sich die 57-Jährige stellte. Gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung und körperlicher Misshandlung legte sie Einspruch ein.

Eine Zeugin (50) sagte vor Gericht, die Angeklagte habe das Mädchen „schlimmer als ein Tier“ behandelt. Sie und ihre Tochter, die den Vorfall beobachteten, seien schockiert gewesen. Sie habe überlegt, den Notruf zu drücken, doch angesichts der Gleichgültigkeit der übrigen Fahrgäste befürchtet, dass ihr und ihrer Tochter selbst etwas passiere. Am Bahnhof Jungfernstieg habe der Zugführer ihr gesagt: „Das passiert jeden Tag“ - und sei weitergefahren.

Der Richter entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. „Das ist natürlich ein sehr demütigendes Verhalten für ein kleines Kind in einer S-Bahn, wo alle das sehen konnten“, sagte er. Die Angeklagte habe sich zumindest der Nötigung schuldig gemacht. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Bereits vor dem Urteil war der Angeklagten die Pflegschaft für die Enkeltochter entzogen worden.

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