Hamburg:Gericht: Bislang höchste Strafe gegen G20-Randalierer

Hamburg (dpa/lno) - Mit drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für einen 30-Jährigen hat Hamburgs Justiz ihr bislang härtestes Urteil gegen einen G20-Randalierer verhängt. Der Angeklagte habe in der Nacht zum 8. Juli in der Sternschanze Polizisten mit Steinen beworfen und Geschäfte ausgeräumt, begründete der Richter am Amtsgericht Hamburg am Dienstag seine Entscheidung. Angesichts der "einschlägigen Vorstrafen" sei das Verhalten des Beschuldigten dem Gericht unerklärlich und die Höhe der Strafe notwendig.

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Hamburg (dpa/lno) - Mit drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für einen 30-Jährigen hat Hamburgs Justiz ihr bislang härtestes Urteil gegen einen G20-Randalierer verhängt. Der Angeklagte habe in der Nacht zum 8. Juli in der Sternschanze Polizisten mit Steinen beworfen und Geschäfte ausgeräumt, begründete der Richter am Amtsgericht Hamburg am Dienstag seine Entscheidung. Angesichts der „einschlägigen Vorstrafen“ sei das Verhalten des Beschuldigten dem Gericht unerklärlich und die Höhe der Strafe notwendig.

Der 30-Jährige war bereits vorbestraft, weil er während einer Demonstration in Hamburg Steine auf Polizisten geworfen hatte. Die Vorwürfe zur G20-Randale räumte er vor Gericht ein, bestritt aber eine politische Motivation. Er sei an dem Freitagabend nach Hause gelaufen, die U-Bahn fuhr nicht. In die Krawalle sei er zufällig hineingerutscht. Drogen und die Stimmung auf der Straße hätten ihn enthemmt. Der Staatsanwalt betonte im Plädoyer, er wisse nicht, was schlimmer sei: politische Überzeugungstäter oder „unpolitische Gewaltchaoten“.

Strafmildernd hätten sich unter anderem das Geständnis, die Reuebekundung des Angeklagten und die seit Juli abgesessene Zeit in U-Haft ausgewirkt, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. 

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