Hamburg:G20-Prozess um Brandstiftungen an der Elbchaussee

Hamburg (dpa/lno) - Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg geht es heute erstmals um die Ereignisse an der Elbchaussee. Rund 220 schwarz vermummte Personen waren am 7. Juli 2017 über die abseits von den Konferenzorten gelegene Straße gezogen und hatten durch das Anzünden von Autos und andere Zerstörungen einen Schaden von rund einer Million Euro angerichtet. Acht Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt. Die Polizei schritt nicht ein, sie war mit der Sicherung des G20-Gipfels beschäftigt. Videoaufnahmen von dem Aufmarsch hatten Entsetzen bei vielen Hamburgern ausgelöst. Innensenator Andy Grote (SPD) beschrieb die Taten als "Kommandoaktion in fast paramilitärischer Vorgehensweise".

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Hamburg (dpa/lno) - Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg geht es heute erstmals um die Ereignisse an der Elbchaussee. Rund 220 schwarz vermummte Personen waren am 7. Juli 2017 über die abseits von den Konferenzorten gelegene Straße gezogen und hatten durch das Anzünden von Autos und andere Zerstörungen einen Schaden von rund einer Million Euro angerichtet. Acht Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt. Die Polizei schritt nicht ein, sie war mit der Sicherung des G20-Gipfels beschäftigt. Videoaufnahmen von dem Aufmarsch hatten Entsetzen bei vielen Hamburgern ausgelöst. Innensenator Andy Grote (SPD) beschrieb die Taten als „Kommandoaktion in fast paramilitärischer Vorgehensweise“.

Nun müssen sich fünf junge Männer vor einer Strafkammer am Landgericht Hamburg verantworten. Unter den Angeklagten sind zwei 18-Jährige, ein 22- und ein 24-Jähriger aus dem Raum Frankfurt/Offenbach (Hessen) sowie ein 23 Jahre alter Franzose. Ihnen wird Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Weitere Anklagepunkte sind Mittäterschaft bei Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Weil die beiden 18-Jährigen zur Tatzeit minderjährig waren, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

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