Hamburg:Flaschenwürfe auf Polizisten wegen Stress mit Freundin

Hamburg (dpa/lno) - Ein G20-Randalierer mit einem eher persönlichen Motiv ist am Donnerstag vom Amtsgericht Hamburg zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er habe Stress mit seiner Freundin gehabt und sei in Rage aus der Wohnung auf die Straße gelaufen, erklärte die Verteidigerin des 21-Jährigen nach Angaben eines Gerichtssprechers. Von den Krawallen am frühen Morgen des 8. Juli an der Sternschanze habe er sich mitreißen lassen. Der Senegalese räumte ein, sieben Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Drei davon trafen, ohne Verletzungen zu verursachen. "Mit G20 hatte der nichts am Hut", sagte der Gerichtssprecher über den Angeklagten.

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Hamburg (dpa/lno) - Ein G20-Randalierer mit einem eher persönlichen Motiv ist am Donnerstag vom Amtsgericht Hamburg zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er habe Stress mit seiner Freundin gehabt und sei in Rage aus der Wohnung auf die Straße gelaufen, erklärte die Verteidigerin des 21-Jährigen nach Angaben eines Gerichtssprechers. Von den Krawallen am frühen Morgen des 8. Juli an der Sternschanze habe er sich mitreißen lassen. Der Senegalese räumte ein, sieben Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Drei davon trafen, ohne Verletzungen zu verursachen. „Mit G20 hatte der nichts am Hut“, sagte der Gerichtssprecher über den Angeklagten.

Die Richterin sprach 21-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Weil der abgelehnte Asylbewerber bei seiner Festnahme ein falsches Dokument zeigte, machte er sich auch der Urkundenfälschung schuldig. Mit dem Strafmaß entsprach die Richterin der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidigerin hatte um eine maßvolle Bewährungsstrafe gebeten.

Dem kam die Richterin nicht nach, weil sich der Angeklagte illegal in Deutschland aufhalte. Sie hob gleichwohl den Haftbefehl auf. Wenn es dem Angeklagten gelinge, seinen Status zu legalisieren, könne er in einer Berufungsverhandlung mit einer Aussetzung der Strafe zu Bewährung rechnen. Strafmildernd wertete sie, dass der junge Mann zur Tatzeit gerade erst 21 geworden war und die Tat spontan begangen hatte.

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