Hamburg:Elbchaussee-Randale werden Landgericht erneut beschäftigen

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Das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Das Hamburger Landgericht wird sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut mit den Elbchaussee-Randalen beim G20-Gipfel befassen müssen. Das...

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Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburger Landgericht wird sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut mit den Elbchaussee-Randalen beim G20-Gipfel befassen müssen. Das 2020 gefällte Urteil gegen drei erwachsene Angeklagte sei inzwischen rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Bei den zwei Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche waren, müsse es aber eine neue Hauptverhandlung geben. Laut BGH-Entscheidung von Mitte Dezember haben ihre Schuldsprüche zwar Bestand. „Das Landgericht muss aber über die zu verhängenden Sanktionen neu entscheiden.“

Die Angeklagten waren nach Überzeugung des Gerichts unter den rund 220 schwarz Vermummten, die am Morgen des 7. Juli 2017 über die Elbchaussee zogen. Aus dem Aufzug heraus wurden Autos und Gebäude angezündet, zahlreiche Scheiben eingeschlagen und Häuser mit Farbe beschmiert.

Die beiden jungen Männer aus Offenbach (Hessen) sollten wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitsleistungen zu je sechs Stunden erbringen. Dagegen habe sich die Staatsanwaltschaft erfolgreich gewandt, berichtete der Gerichtssprecher. Sie hatte eine härtere Strafe gefordert.

„Das Landgericht hatte diese beiden Angeklagten deshalb wegen Landfriedensbruchs verurteilt, weil sie das gewalttätige Auftreten der anderen Aufmarsch-Teilnehmer lediglich unterstützt hätten“, erklärte der Gerichtssprecher. „Der BGH schätzt die Rolle der beiden Angeklagten aber gravierender ein, denn sie seien selbst Teil der bedrohlichen Wirkung gewesen, die der Aufmarsch für Außenstehende gehabt habe.“

Die neue Hauptverhandlung werde aber sicherlich nicht mehr den Umfang wie die erste haben, sagte der Sprecher weiter. „Das gesamte Geschehen auf der Elbchaussee und die jeweilige Rolle der Angeklagten stehen nach der BGH-Entscheidung fest. Es geht jetzt nur noch um die Bewertung der persönlichen Schuld der beiden Jugendlichen.“

Die Jugendkammer am Landgericht hatte drei der fünf Angeklagten am 10. Juli 2020 zu Haftstrafen verurteilt. Ein damals 24-Jähriger aus Frankreich wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Er bekam eine Strafe von drei Jahren. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte er bei weiteren Protesten gegen den Gipfel noch dreimal Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen. Seine Revision wurde laut Gerichtssprecher schon im November verworfen.

Zwei weitere Männer aus Hessen hatten Bewährungsstrafen erhalten. Sie hätten ihre Revision ebenso wie die Staatsanwaltschaft aber zurückgezogen, sagte der Gerichtssprecher weiter.

© dpa-infocom, dpa:211230-99-545334/2

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