Hamburg:Ein Jahr auf Bewährung für Flaschenwurf bei G20-Krawallen

Hamburg (dpa/lno) - Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Krawallen hat das Amtsgericht Altona einen Italiener zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin sprach den Angeklagten am Donnerstag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 32-Jährige hatte die Flasche laut Anklage in der Nacht zum 7. Juli, nach Beendigung der Demonstration "Welcome to Hell", mit großer Wucht auf Beamte an der Max-Brauer-Allee geschleudert. Sie traf einen Polizisten am behelmten Kopf. Ob er dabei verletzt wurde, konnten die Ermittler nicht herausfinden. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zugleich bedauerte er seine Tat und bat um Entschuldigung.

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Hamburg (dpa/lno) - Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Krawallen hat das Amtsgericht Altona einen Italiener zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin sprach den Angeklagten am Donnerstag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 32-Jährige hatte die Flasche laut Anklage in der Nacht zum 7. Juli, nach Beendigung der Demonstration „Welcome to Hell“, mit großer Wucht auf Beamte an der Max-Brauer-Allee geschleudert. Sie traf einen Polizisten am behelmten Kopf. Ob er dabei verletzt wurde, konnten die Ermittler nicht herausfinden. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zugleich bedauerte er seine Tat und bat um Entschuldigung.

Mit dem Urteil entsprach die Richterin weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auch eine Geldbuße von 700 Euro verlangt hatte. Der Verteidiger hatte sich für sechs Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen. Der Anwalt argumentierte nach Angaben des Sprechers, nach Flaschenwürfen bei 1.-Mai-Demonstrationen seien in der Vergangenheit lediglich Strafbefehle erlassen worden.

Die Richterin verwies jedoch auf die veränderte Rechtslage und die Gesamtsituation bei den G20-Protesten. Es hätten Autos und Mülltonnen gebrannt, Hubschrauber über der Stadt gekreist, Eltern ihre Kinder aus den Kitas holen müssen. Läden seien geplündert, und auch beim Amtsgericht Altona die Scheiben eingeworfen worden. Die Ausnahmesituation habe das Sicherheitsgefühl der Bürger stark beeinträchtigt, sagte sie zur Begründung ihres Urteils.

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