Hamburg:Club-Mitarbeiter im Wald mit dem Tode bedroht

Hamburg (dpa/lno) - Um einen Angestellten zum Eingeständnis eines Diebstahls zu bewegen, soll ein Club-Betreiber auf St. Pauli mit einem Komplizen eine Art Scheinhinrichtung inszeniert haben. Wie die Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, sollen der 34 Jahre alte Inhaber des Clubs an der Großen Freiheit und der 39 Jahre alte mutmaßliche Mittäter am frühen Morgen des 1. März 2016 den Mitarbeiter zur Rede gestellt haben. Als der Mann den Diebstahl bestritt, schlug ihm der Inhaber den Ermittlungen zufolge ins Gesicht und bedrohte ihn mit einer Pistole. Der Mitarbeiter habe alle seine Wertsachen - Handy und 200 Euro Bargeld - abgeben müssen.

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Hamburg (dpa/lno) - Um einen Angestellten zum Eingeständnis eines Diebstahls zu bewegen, soll ein Club-Betreiber auf St. Pauli mit einem Komplizen eine Art Scheinhinrichtung inszeniert haben. Wie die Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, sollen der 34 Jahre alte Inhaber des Clubs an der Großen Freiheit und der 39 Jahre alte mutmaßliche Mittäter am frühen Morgen des 1. März 2016 den Mitarbeiter zur Rede gestellt haben. Als der Mann den Diebstahl bestritt, schlug ihm der Inhaber den Ermittlungen zufolge ins Gesicht und bedrohte ihn mit einer Pistole. Der Mitarbeiter habe alle seine Wertsachen - Handy und 200 Euro Bargeld - abgeben müssen.

Dann hätten der 34-Jährige und sein 39 Jahre alter Komplize ihn gezwungen, in ein Auto zu steigen, und seien mit ihm in einen Wald bei Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) gefahren. Dort sollen sie so getan haben, als wenn sie den Angestellten töten wollten. Sie fragten ihn, ob er lieber „die schmerzhafte oder die nicht so schmerzhafte Tour“ wolle. Sie würden ihm aber eine letzte Chance geben, den Diebstahl aus der Kasse des Clubs zuzugeben. Der Mitarbeiter habe nun gestanden, 300 Euro aus der Kasse genommen zu haben. Daraufhin hätten ihn der Clubbetreiber und dessen Komplize im Wald zurückgelassen und seien davongefahren.

Die Sache kommt am Dienstag in Hamburg vor Gericht. Der 34- und der 39-Jährige müssen sich wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vor einer Strafkammer am Landgericht verantworten.

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