Hamburg:Angeklagter in G20-Prozess: Freispruch gefordert

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um die Zerstörungen an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel hat die Verteidigung eines 24-jährigen Angeklagten am Dienstag Freispruch gefordert....

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um die Zerstörungen an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel hat die Verteidigung eines 24-jährigen Angeklagten am Dienstag Freispruch gefordert. Die vor Gericht gezeigten Videoaufnahmen ließen auch nach Ansicht einer Sachverständigen keine eindeutige Identifizierung zu, erklärte Verteidigerin Undine Weyers nach Angaben eines Gerichtssprechers.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Franzosen und vier weiteren Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet schweren Landfriedensbruch und Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung vor. Sie sollen unter den rund 220 schwarz Vermummten gewesen sein, die am Morgen des 7. Juli 2017 Autos und Gebäude an der Elbchaussee anzündeten, zahlreiche Scheiben einschlugen und Häuser mit Farbe beschmierten. Bei den rund 100 Einzeltaten entstand nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Schaden von mindestens einer Million Euro. Sechs Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt.

Im Unterschied zu seinen vier Mitangeklagten werden dem Franzosen weitere Taten vorgeworfen. Wie er selbst vor Gericht gestand, warf er am Abend desselben Tages zwei Glasflaschen auf zwei Polizisten, ohne sie zu treffen. Auch in diesem Punkt forderte die Verteidigung Freispruch. Weyers und ihr Kollege Lukas Theune räumten aber nach Angaben des Gerichtssprechers ein, dass zwei andere Vorwürfe des Landfriedensbruchs zutreffen könnten. Der Angeklagte hatte noch zwei Steine und diverse Gegenstände in Richtung der Polizei geworfen. Die Anwälte nannten aber kein konkretes Strafmaß.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag vier Jahre und neun Monate Haft für den Franzosen gefordert. Die übrigen vier Angeklagten sollen für drei beziehungsweise zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Deren Verteidiger sollen am 3. Juli ihre Plädoyers halten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: