Hagen:Brandanschlag auf Flüchtlingshaus: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe (dpa/lnw) - Nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingshaus in Altena (Märkischer Kreis) ist das Urteil des Landgerichts Hagen rechtskräftig. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten verworfen, teilte Pressestelle am Montag mit. Der 26-Jährige war im September 2016 wegen schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte er die Tat gestanden. In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 hatte der Mann in dem Haus, in dem sieben syrische Flüchtlinge lebten, auf dem Dachboden Feuer gelegt. Der Brand wurde jedoch entdeckt, ehe jemand verletzt wurde. Nach Ansicht der Hagener Richter handelte der Täter aus fremdenfeindlichen Motiven.

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Karlsruhe (dpa/lnw) - Nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingshaus in Altena (Märkischer Kreis) ist das Urteil des Landgerichts Hagen rechtskräftig. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten verworfen, teilte Pressestelle am Montag mit. Der 26-Jährige war im September 2016 wegen schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte er die Tat gestanden. In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 hatte der Mann in dem Haus, in dem sieben syrische Flüchtlinge lebten, auf dem Dachboden Feuer gelegt. Der Brand wurde jedoch entdeckt, ehe jemand verletzt wurde. Nach Ansicht der Hagener Richter handelte der Täter aus fremdenfeindlichen Motiven.

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