Görlitz:Angriffe auf Vater: 31-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Görlitz (dpa/sn) - Wegen brutaler Attacken auf seinen Vater ist ein 31-Jähriger am Mittwoch am Landgericht Görlitz zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter ordneten zudem die Unterbringung des Alkoholabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Theo Dahm, sprach von "schwerwiegenden Taten". Der arbeitslose Zittauer hatte im Herbst 2016 seinen Schlagring an seinem Vater "ausprobiert" und ihm am 5. Januar 2018 mit einem Küchenmesser mehrfach in Rücken und Kopf gestochen. Das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung ist sofort rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung Verzicht auf eine Revision erklärten.

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Görlitz (dpa/sn) - Wegen brutaler Attacken auf seinen Vater ist ein 31-Jähriger am Mittwoch am Landgericht Görlitz zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter ordneten zudem die Unterbringung des Alkoholabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Theo Dahm, sprach von „schwerwiegenden Taten“. Der arbeitslose Zittauer hatte im Herbst 2016 seinen Schlagring an seinem Vater „ausprobiert“ und ihm am 5. Januar 2018 mit einem Küchenmesser mehrfach in Rücken und Kopf gestochen. Das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung ist sofort rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung Verzicht auf eine Revision erklärten.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre und drei Monate plädiert und von „sozialer Verwahrlosung“ gesprochen, die Verteidigung auf vier Jahre - und für einen Entzug. Auch die Richter halten den 31-Jährigen für gefährlich, wenn er nicht vom Alkohol loskommt. Für Verteidiger Hans Grüner ist es unverständlich, warum sich der Vater trotz der Gewalt weiter um den Sohn gekümmert hat. Dabei hatte der 55-Jährige seine Kritik am Menü des Sohnes - Hähnchen mit Knödel und Bohnen - in der gemeinsamen Wohnung im Januar fast mit dem Leben bezahlt.

Vor Gericht hatte das Opfer gesagt, alles zu verzeihen und die Attacken als „Affekthandlungen“ heruntergespielt. Grüner empfahl seinem Mandanten, nach der Entlassung auf eigenen Beinen zu stehen.

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