Gießen:Revision nach Urteil zu Familientragödie eingelegt

Gießen (dpa/lhe) - Der nach der Familientragödie in Niddatal zu lebenslanger Haft verurteilte 61-Jährige will die Entscheidung des Landgerichts Gießen anfechten. Die Verteidigung habe Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, teilte ein Justiz-Sprecher am Mittwoch in Gießen mit. Wann der BGH seine Entscheidung verkündet, steht noch nicht fest.

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Gießen (dpa/lhe) - Der nach der Familientragödie in Niddatal zu lebenslanger Haft verurteilte 61-Jährige will die Entscheidung des Landgerichts Gießen anfechten. Die Verteidigung habe Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, teilte ein Justiz-Sprecher am Mittwoch in Gießen mit. Wann der BGH seine Entscheidung verkündet, steht noch nicht fest.

Das Landgericht hatte den 61-Jährigen Ende Juni wegen Mordes, Totschlags und Brandstiftung verurteilt. Der Angeklagte soll in seinem Elternhaus in Niddatal (Wetteraukreis) erst seinen 58 Jahre alten Bruder getötet und dann das Gebäude in Brand gesetzt haben. Bei dem Feuer starb sein bettlägeriger 89-jähriger Vater.

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