Gießen (dpa/lhe) - Die Klage eines NPD-Kreistagsabgeordneten aus der Wetterau gegen seinen Ausschluss von mehreren Sitzungen hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen Erfolg gehabt. Er war ausgeschlossen worden, weil er vor zwei Jahren bei Flüchtlingskonferenzen ein T-Shirt mit der Aufschrift Asylbetrüger? Nein Danke! getragen hatte. Das Gericht befand einer Sprecherin zufolge am Donnerstag, dass der Ausschluss nicht rechtens war. Die Aufschrift des T-Shirts sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Politiker war im vergangenen Jahr zudem von einer Sitzung des Kreistages ausgeschlossen worden, weil er diese gestört haben soll. Das Geschehen bei dieser Veranstaltung habe bei der Gerichtsverhandlung nicht mehr geklärt werden können, sagte die Sprecherin. Konkrete Folgen für den Kreistag hat die Gerichtsentscheidung nicht.